Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Energie Innovation Deutschland eine Marke von:
Kevin Klein Bauunternehmung – Einzelunternehmen
Ensheimer Weg 2, 55288 Armsheim

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Energie Innovation Deutschland, eine Marke von Kevin Klein Bauunternehmung – Einzelunternehmen (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) im Bereich der Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen nach den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers.

(2) Der genaue Leistungsumfang wird in einem separaten Angebot definiert, welches vom Auftraggeber schriftlich bestätigt wird.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise für die Lieferung und Installation der Photovoltaikanlage ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Zahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

§ 4 Auftragsstornierung
(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag vor Beginn der Arbeiten zu stornieren. In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Stornogebühr in Höhe von 20 % des vereinbarten Auftragswertes an den Auftragnehmer zu zahlen.

(2) Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.

§ 5 Liefer- und Leistungszeit
(1) Liefer- und Leistungsfristen beginnen erst nach vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie nach Eingang der vereinbarten Anzahlung.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Ereignisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.

§ 6 Abnahme
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die installierte Photovoltaikanlage nach Fertigstellung abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Anlage in Betrieb nimmt.

§ 7 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung oder Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter entstanden sind.

§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

(2) Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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